Pia Groitl - Hebamme
Schwangerschaftsvorsorge:

Jede Frau hat in der Schwangerschaft Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Die Termine bei der Hebamme können als Vorsorgetermine wahrgenommen werden.

Dies sind Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden.

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